Krankentagegeld

Krankentagegeld ist die vereinbarte Versicherungsleistung in der privaten Krankentagegeldversicherung bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Vereinbart wird in der Regel ein Tagessatz, der am Nettoeinkommen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses orientiert ist. Häufig ist eine Karenzzeit vereinbart, so dass Krankentagegeld etwa bei Arbeitnehmern oft erst ab dem 43. Krankheitstag (vorher: Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) bezahlt werden. Denkbar ist auch eine Staffelung des Krankentagegelds nach Krankheitsdauer.

Kanzlei für Versicherungsrecht.